AGB

Promobedarf.de - Werbeartikel-Shop

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen Bugaga Werbeagentur e.K., Hamburg (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber).

§1. Geltungsbereich der Bedingungen

Aufträge werden nur zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich dieser Geltung zugestimmt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Durch die Übertragung Ihrer Druckdaten (des Auftraggebers) an Bugaga Werbeagentur e. K. handelt es sich um eine Auftragsvergabe an uns (den Auftragnehmer) gemäß § 145 BGB.

Die Bestellung erfolgt auf elektronischem Wege im Online-Shop, per E-Mail, Fax oder Telefonisch. Telefonisch werden ausschließlich Nachbestellungen aufgenommen, die zusätzlich nach der Auftragserteilung schriftlich zu bestätigen sind.

Mit der Bestellung versichern Sie ausdrücklich, dass Sie gewerblich als jeweiliger rechtlicher Vertreter des Unternehmens (oder selbständig berufliche Tätigkeit ausüben, als eine juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens) handeln und ausdrücklich dazu berechtigt und bevollmächtigt zu sein, diese Bestellung auszuführen. Im Zweifelsfall erfolgt die verbindliche und kostenpflichtige Bestellung in Ihrem Namen. Die Bestellung ist in jedem Fall bindend, es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zahlungsmittel oder Zahlungsziel.

Alle Angebote sind freibleibend, unverbindlich und soweit nicht anders angegeben 14 Tage gültig.

Der Auftrag gilt als erteilt und von Auftragnehmer endgültig bestätigt erst wenn dieser mit einem geplanten Liefertermin versehen wurde und die Druckfreigabe seitens Auftraggebers bereits erfolgt ist. Der Liefertermin ist nur dann fix oder verbindlich, wenn dies zusätzlich schriftlich vereinbart wurde und im Auftrag vermerkt ist. Wir behalten uns vor die Ware früher zu versenden. Die Druckfreigabe oder Zahlung stellt kein Anspruch auf Verfügbarkeit der Ware dar. Lieferung solange der Vorrat reicht. Irrtümer und Fehler, sowie Terminzusagen sind solange vorbehalten. Alle Änderungen sind innerhalb von 24 Stunden zu überprüfen und mitzuteilen.

 

§2. Leistung und Preise

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise sind gültig, sofern die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben können und um keine weiteren Spezifikationen oder zusätzlichen Eigenschaften auf Wunsch des Auftraggebers ergänzt werden.

Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Dienstleister. Auch schließen diese nicht die Kosten für Porto, Verpackung, Fracht, Versicherung, sowie Abfertigungskosten, Zollgebühren und Ausfuhr oder Mehrwertsteuer bei Lieferung ins Ausland und sonstige Versandkosten ein, wenn dies nicht gesondert angegeben ist. Bruttopreise sind als solche gekennzeichnet und stellen Nettopreise zzgl. der geltenden deutschen Mehrwertsteuer dar (aktuell 7% und 19%).

Alle zusätzlichen Mehrkosten sind nur nach Kostenfreigabe des Auftraggebers fällig. Für zusätzlichen Aufwand wie Proof, Datenkonvertierung und ähnliche vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten werden pro 15 Minuten Aufwand je 15,00 Euro berechnet bzw. 60 Euro je Stunde.

Kosten für Datenübernahme, Grafiküberprüfung und Datenckeck von 15 Euro, sowie 20 Euro für die Erstellung und Zusendung des Korrekturabzuges sind im Preis bereits enthalten und werden im Auftragsrahmen nicht gesondert berechnet.

Belegmuster werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erstellt und kosten pauschal 30 Euro je Produkt (inkl. Versand in Deutschland), soweit die Erstellung im Rahmen des Auftrages möglich ist und dies im Auftrag vereinbart wurde. Ein Anspruch auf Belegmuster besteht nicht.

Durch die Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftraggeber sein Postfach regelmäßig zu überprüfen inklusive dem Spam-Ordner. Bei eiligen Express-Aufträgen, die als solche gekennzeichnet sind muss die Bestätigung innerhalb von maximal zwei Stunden erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Druckfreigabe im Interesse des Auftraggebers als Erteilt und der Auftrag als bestätigt, soweit die Daten druckfähig sind.

 

§3. Zahlung und Zahlungsverzug

Die Lieferung erfolgt ausschließlich per Vorauskasse oder wenn zusätzlich vereinbart wurde auf Rechnung. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 2%  über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 10% p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem Auftragnehmer entstandenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden im Auftragsrahmen entstanden ist. Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Im kaufmännischen Verkehr sind ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen. Zusätzliche Kosten, die durch die Nichtannahme der Lieferung oder fehlerhafte Adressangaben entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.

 

§4. Lieferung

Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert.

Zusätzliche Versandversicherungen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten, Wunsch des Auftragnehmers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.

Die Lieferung gilt ab Werk, falls nicht anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Das Risiko geht, sobald die Ware das Lager verlassen hat auf den Auftraggeber über. Be- und Entladen von Waren, ebenso der Transport finden außerhalb unserer Verantwortlichkeit statt und gehen zu Lasten unseres Auftraggebers und zu seinem Risiko, es sei denn, der Transport wird von uns selbst mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt.

Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt wurden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform. Fällt der zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin automatisch auf den nächsten Werktag.

Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist Ihm zunächst eine angemessene Nachfrist im gleichen Umfang zu gewähren, die der üblichen Lieferzeit entspricht. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt davon unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörung im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Davon unberührt bleiben die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Der Auftraggeber verpflichtet sich eine von der Rechnung abweichende Lieferadresse spätestens bei der Auftragserteilung mitzuteilen. Spätere Änderungen und dadurch entstandene Reklamationen können nicht anerkannt werden. Die dadurch entstandenen Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

Expresslieferungen und Fixtermine

Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für eine pünktliche Zustellung, die von dem Drittanbieter bzw. der Spedition oder Versandunternehmen ausgeführt werden.

Eine verspätete Lieferung rechtfertigt keine Reklamation der gesamten Lieferung bzw. der produzierter Ware und beschränkt sich nur auf die Höhe der Expresskosten, die von dem jeweiligen Versandunternehmen im Falle einer verspäteten Lieferung in voller Höhe erstattet werden. Der von dem Auftragnehmer rechtzeitig ausgeführte Express-Auftrag bleibt davon unberührt.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für nicht angekommene E-Mails, mögliche Tippfehler in der E-Mail-Adresse, technische Fehler wie Serverausfall oder sonstige Zwischenfälle wie z.B. überfüllte Postfächer, die zu einer verspäteten Druckfreigabe führen und dadurch den Liefertermin gefährden könnten.

Sollte eine verspätete Druckfreigabe oder sonstige von dem Auftragnehmer nicht vertretbare oder zu spät eingereichte Angaben (wie z.B. Datenänderung oder falsche Lieferadresse) den Liefertermin gefährden, berechtigt dies nicht zu einer kostenfreien Stornierung des Auftrages. Für verspätete Druckfreigaben des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftraggeber verpflichtet sich grundsätzlich nach der Auftragserteilung eine Empfangsbereitschaft der bestellten Ware zu gewährleisten.

 

§5. Beanstandungen

Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der erteilten Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabe anschließendem Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung.

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware umgehend auf Mängel zu untersuchen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von sechs Monaten, beginnend ab dem Zeitpunkt da die Waren das Lieferwerk verlassen haben, geltend gemacht werden. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.

Beanstandungen sind dann nicht berechtigt, wenn die Ursache einer Beanstandung nachweislich auf die Nichtbeachtung unserer jedem Kunden vor Auftragserteilung zugänglich gemachten Anleitung zur Erstellung von Druckvorlagen zurückzuführen ist. Das gilt insbesondere für Druckdaten, die im falschen Farbraum (z.B. CMYK-Farbe für Pantone-Volltonfarbe, RGB anstatt CMYK oder Pantone-Farben für Euroskala-Druck etc.) oder mit einer zu geringen Auflösung erstellt wurden.

Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung bzw. Preisreduzierung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Mangelschadens oder Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Haftung für Umsatz-/Gewinneinbußen beim Auftraggeber oder dessen Kunden, bedingt durch verspätete Warenauslieferung oder Reklamation sowie die Rückgabe einer individuell nach Kundenwunsch und dessen Vorgaben erstellte Ware ist auch im Reklamationsfall oder beim Verzug grundsätzlich ausgeschlossen.

Können vom Auftraggeber keine druckfähigen Daten geliefert werden, so werden die Druckdaten nach besten Wissen und Gewissen dem optimalen Druck angepasst. Der Auftragnehmer übernimmt dabei keine Haftung für die richtige Umsetzung. Sollte kein Farbproof (farbverbindlicher Originalausdruck) rechtzeitig zum Drucktermin vorliegen, werden keine Reklamationen bezüglich der abweichenden Druckfarben akzeptiert.

Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit bzw. den Zweck der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Hat der Auftrag Veredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Geringfügige Farbabweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Der Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt.

Soweit die Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind, haftet der Auftragnehmer wie ein Bürge. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Es wird die gelieferte Menge berechnet.

Es werden keine Reklamationen akzeptiert, die auf die Besonderheiten und Gegebenheiten bestimmter Druckverfahren oder auf technische Gegebenheiten in der Produktion zurückzuführen sind. Diese sind nicht als Mängel zu betrachten, sondern als produktionstechnische Eigenschaften.

Dazu zählen z.B. für das jeweilige Druckverfahren üblichen Passer-Schwankungen um einige Millimeter z.B. im Sieb- oder Flexodruck, abweichende Farbtöne im Keramikbrand, die für die Bereiche des keramischen Buntdruckes allgemein üblich sind, so genannte Bandings (unvermeidbare Streifenbildung beim Digitaldruck), eingeschränkter maximaler Farbauftrag bei saugfähigem Untergrund, unsaubere Ränder beim Anpressdruck in Verbindung der Farbwalze mit dem Trägerpapier im Flexodruck. Ferner zählen dazu auch bestimmte technische Produktionsverfahren bei der Weiterverarbeitung, die das Endprodukt beeinflussen könnten (z.B. leichte Flächenverschiebungen um einige Millimeter bei Punkteverklebung, unsaubere Schnitte am Papier oder leichtes Anreißen bei der Ausstanzung). Im Zweifelsfall sind Produktionsmuster vorher zu sichten, die als Produktreferenz dienen und die bestmögliche bzw. allgemein übliche Qualität des jeweiligen Produktes repräsentieren.

Generell gilt für den Druck, dass unterschiedliche Materialen, die als Druckunterlage dienen, sowie diverse Druckverfahren nicht mit einander zu vergleichen sind und daher hinsichtlich der Druckqualität keine Reklamationen anerkannt werden können. Zwei technisch unterschiedliche Druckverfahren, die auf unterschiedlichen Druckmaschinen erfolgen auch bei gleicher Bezeichnung wie z.B. „Digitaldruck“ können nicht miteinander verglichen werden und als Qualitätsreferenz zu einander dienen. Zu kleine Schiften, Linien oder Flächen können zulaufen oder wegfallen und sind daher von der Reklamation ausgeschlossen.

Alle Farbangaben wie Pantone-Farben, CMYK-Farben sind grundsätzlich als Circa-Angaben zu betrachten, die von dem Originalfarbton geringfügig abweichen könnten. Eine exakte Übereinstimmung ist aufgrund von unterschiedlicher Materialbeschaffenheit und farblichen Nuancen der Oberfläche nicht möglich.

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht sieht vor, dass Sie als nichtgewerblicher Kunde Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform an die Bugaga Werbeagentur e.K., Überseeallee 1, 20457 Hamburg, widerrufen können. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch bei einer Dienstleistung vorzeitig, wenn vor Fristablauf mit der ausdrücklichen Zustimmung unseres Kunden mit der Ausführung begonnen wurde (z.B. Datenprüfung, Erstellung des Korrekturabzuges etc.), oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

Bei der Erstellung von Werbemitteln besteht zudem kein Widerrufsrecht, da es sich um eine Dienstleistung handelt, die nach Kundenspezifikation erstellt wird und somit unmittelbar bindend ist. Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g BGB n. F.) sind von Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Widerrufsrecht bei gewerblich abgeschlossener Verträge besteht nach §§ 312d, 355 BGB nicht. Das Widerrufsrecht gilt nur bei Fernabsatzverträgen, die zwischen einem Verbraucher nach § 13 BGB und einem Unternehmer nach § 14 BGB geschlossen worden sind.

Sollte die Bestellung aufgrund von uns nicht vertretbaren Gründen storniert werden, so behalten wir uns das Recht vor alle bereits angefallenen Kosten (Auftragsbearbeitung, Datencheck, Korrekturabzug, Stornierung etc.) zu berechnen.

Auch sonstige Leistungen, die im Rahmen des Auftrages bereits angefallen sind (Wareneinkauf, Einrichtungskosten, Datenübernahme oder Maschineneinrichtung) können in Rechnung gestellt werden, sobald diese bereits erfolgt sind. Wird der Auftrag durch Auftragnehmer storniert, so gehen diese Vorkosten zu unseren Lasten.

Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Anfragen und Bestellungen abzulehnen, welche nicht unseren Anforderungen entsprechen oder aufgrund undurchführbarer zeitlicher Vorgaben nicht oder nicht mehr ausgeführt werden können. Sollte eine verspätete Ablehnung des Auftrages Fristen oder Termine des Auftraggebers beeinträchtigen so besteht grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Auftragnehmer über alle Fristen und Deadlines bereits bei der Auftragserteilung zu informieren. Geschieht dies nicht, so haftet der Auftragnehmer nicht für eine verspätete Lieferung oder verspätete Ablehnung des Auftrages.

 

§6. Verwahrung, Versicherung

Datenträger, Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Diese Verwahrung bedarf der besonderen Vergütung. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für eine Versicherung der genannten Gegenstände oder Daten hat der Auftragnehmer bei Bedarf selbst zu sorgen.

 

§7. Urheberrecht

Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftragnehmers erstellt. Für die Inhalte und Informationen, die uns im Rahmen der Bestellung bereitstellt werden, ist der Kunde ausschließlich allein verantwortlich. Der Auftragnehmer hat auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er alle geeignete Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial) besitzt und die Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer mit Übersendung der Daten ausdrücklich die Erlaubnis diese an die im Auftrag tätige Dienstleister oder Subunternehmer weiter zu geben, um die Abwicklung Ihres Auftrages zu ermöglichen oder die Druckbarkeit und die Umsetzung des Auftrages zu überprüfen. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass Ausfallmuster für Werbezwecke verwendet werden können und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.

Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und dass die Drucksachen weder wettbewerbswidrige Inhalte enthalten noch gegen die guten Sitten verstoßen. Wird der Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand frei.

 

§8. Eigentumsvorbehalt

Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Stanzformen, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.

Bis zur Erfüllung aller Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes, tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.

 

§9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

 

§10. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Kosten, Schäden oder Interessen anderer, die aufgrund der Nutzung der gelieferten Ware bei persönlichen Unfällen auftreten, noch für Beschädigungen an Immobilien oder beweglichem Eigentum. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer zu schützen und schadlos zu halten, was Kosten, Schäden und Interessen anderer betrifft, welche als direkte oder indirekte Folge von Forderungen Dritter, hinsichtlich von Vorgängen für welche wir nicht schadenersatzpflichtig sind.

 

§11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Aktualisiert am 01.12.2015